Rechtsanwaltskanzlei

Kathrin Merz

Die Kanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahr 2007 von mir, Rechtsanwältin Kathrin Merz, mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht und dort insbesondere im Bereich der Opfervertretung, gegründet. In den letzten Jahren hat sich mein Tätigkeitschwerpunkt noch um den Bereich der Vertragsgestaltung im Medienrecht sowie den Bereich des Hunderechts erweitert. 

Mein Ziel ist es, Sie in den oben genannten Bereichen umfassend zu beraten sowie auf dem Weg zu Ihrem Recht vertrauensoll zu begleiten und durchsetzungsstark zu vertreten. 

Sollte es Ihnen aufgrund familiärer, krankheitsbedingter oder sonstiger Umstände nicht möglich sein, mich in meiner Kanzlei zu besuchen, bin ich auch gerne bereit, Sie für ein Gespräch zu Hause zu besuchen. 

 

Da meine Tätigkeit zwangsläufig meine häufige Abwesenheit in der Kanzlei zur Folge hat, bitte ich Sie, sich für eine Terminvereinbarung zunächst telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen. Sollte die Kanzlei nicht besetzt sein, dann hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Rufnummer auf dem Anrufbeantworter. Sobald es mir möglich ist, rufe ich Sie zurück.

Meine Schwerpunkte

Meine

Schwerpunkte

Strafverteidigung

Ich berate und verteidige Sie als Beschuldigte/n einer Straftat des allgemeinen Strafrechts (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug etc.), des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts u.a. 

Opfervertretung

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, so begleite und vertrete ich Sie von der ersten Vernehmung bei der Polizei bis hin zum Urteil vor Gericht. 

Als Verletzter einer Straftat Beteiligter eines Strafverfahrens zu werden, stellt die Betroffenen vor besondere Herausforderungen. So stellt sich oft schon die Frage, ob eine Anzeige sinnvoll ist bzw. was nach einer solchen auf die Betroffenen zukommt. Zwar ist auch ein Verletzter in erster Linie Zeuge in einem Strafverfahren. Dennoch hat sich dessen Stellung in den letzten Jahren um einiges verbessert. So kann sich der Verletzte bereits im Ermittlungsverfahren des Beistandes eines Rechtsanwalts bedienen, durch diesen Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und sich bei bestimmten Straftaten schließlich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen, was weitere Rechte einschließt. Die dabei entstehenden Anwaltskosten werden dabei in bestimmten Fällen von der Staatskasse getragen.

Auch gibt es die Möglichkeit, bereits im Strafverfahren Schadensersatzansprüche durchzusetzen. So dass der erneute Gang vor ein Gericht erspart bleibt.

Vertragsgestaltung

Medienrecht

Wollen Sie als Autor, Realisator, Regisseur oder sonstiges Teammitglied für eine Fernsehproduktion tätig werden? Dann kann ich Ihnen bei der Überprüfung des Ihnen von der Produktionsgesellschaft vorgelegten Vertrags helfen sowie bei Verhandlungen zur Durchsetzung Ihrer Rechte beraten und unterstützen.

Hunderecht

Wurden Sie von einem Hund gebissen? Hat Ihr Hund jemanden verletzt oder einen sonstigen Schaden angerichtet? Will Ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlen? Gibt es Probleme beim oder nach dem Kauf eines Hundes? Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Tierarzt einen Fehler begangen hat? Gibt es Ärger mit Ihrem Vermieter wegen Ihres Hundes oder mit den Nachbarn? Bellt der Hund nebenan ständig? 

Die Probleme, in die man als Hundehalter geraten kann, sind genauso mannigfaltig, wie die, in die man als Nicht-Hundehalter aufgrund eines fremden Hundes geraten kann.

In all diesen Fällen kann ich Sie umfassend beraten und bei der Durchsetzung Ihrer jeweiligen Rechte und Ansprüche vertreten.

Mediation

Konflikte zwischen Menschen kommen in allen Bereichen des gemeinschaftlichen Lebens vor. Sei es zwischen den Mitgliedern einer Familie, zwischen Nachbarn, Kollegen oder auch zwischen Unternehmen. Und oft kann man sich eben nicht einfach umdrehen und gehen, sondern muss auch in Zukunft miteinander auskommen.

Mediation ist dabei ein Instrument, welches es den Parteien ermöglicht, genau dies zu erreichen. Es ist ein Verfahren, bei dem streitige Parteien selbstbestimmt und eigenverantwortlich eine für beide vorteilhafte und zukunftsorientierte Lösung für ihr Problem finden. Das Verfahren, dessen Rahmenbedingungen mittlerweile durch das Mediationsgesetz geregelt ist, basiert dabei auf den Prinzipien der Neutralität und Allparteilichkeit, der Transparenz, der Informiertheit, der Vertraulichkeit, der Kooperation und der Ergebnisoffenheit. 

Natürlich kann man auch vor Gericht ziehen und dort das Problem entscheiden lassen. Allerdings benötigt ein Gerichtsverfahren wesentlich mehr Zeit, kostet mehr Geld und hat am Ende nur einen Gewinner. Der andere ist zwangsläufig der Verlierer. Selbst bei einem Vergleich müssen meistens beide Parteien auf etwas verzichten. Zudem wird die wichtige Frage, wie das zukünftige Zusammenleben oder Zusammenarbeiten aussehen soll, in den allerwenigsten Fällen beantwortet.

Einen Konflikt eigenverantworlich und selbstbestimmt mit Hilfe eines Mediators zu lösen, ist somit in sehr vielen Fällen eine echte Alternative zum Gang vor ein Gericht.  

Über mich

Rechtsanwältin
Kathrin Merz

Das Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Universität Regensburg sowie der LMU München absolviert. Im Februar 2000 wurde ich als Rechtsanwältin zugelassen.

Bis August 2001 arbeitete ich als angestellte Rechtsanwältin in der Strafrechtskanzlei von Florian Schneider. Mit ihm verbindet mich auch zum heutigen Zeitpunkt noch eine Bürogemeinschaft.

Bis zur Gründung meiner Kanzlei im Jahr 2007, war ich als Redaktionsjuristin bei einer Fernsehproduktionsgesellschaft angestellt und dort für die umfassende strafrechtliche Beratung der Redaktion sowie der an einer Gerichtsshow mitwirkenden Juristen zuständig. Nach Gründung meiner Kanzlei, führte ich diese Tätigkeit noch bis 2013 aus, allerdings nur noch in Teilzeit. Seit 2013 berate ich die Gesellschaft in vertrags- und medienrechtlichen Angelegenheiten.

Von 2007 bis 2012 war ich als ehrenamtliche Mitarbeiterin der Opferschutzorganisation Weißer Ring e.V. tätig.

2011 habe ich eine Ausbildung zur Mediatorin begonnen und noch im gleichen Jahr erfolgreich abgeschlossen.

Meine Fachsprache ist deutsch. Beratungsgespräche in Englisch oder Französisch sind möglich. Bei rechtlich sehr komplizierten Sachverhalten sollte jedoch auch in diesen Sprachen ein Dolmetscher hinzugezogen werden, damit wichtige Details nicht durch Übersetzungsfehler verloren gehen.

So können Sie mich erreichen

+49 89 74746177

Würmbachstr. 10
85716 Unterschleißheim